BKA-Gesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
Kurztitel: BKA-Gesetz
Abkürzung: BKAG (1997)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 2190-2
Ursprüngliche Fassung vom: 8. März 1951
(BGBl. I S. 165)
Inkrafttreten am: 15. März 1951
Letzte Neufassung vom: 7. Juli 1997
(BGBl. I S. 1650)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. August 1997
Letzte Änderung durch: Art. 1 G v. 25. Dezember 2008
(BGBl. I S. 3083)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2009
GESTA: B073, B074
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, kurz BKA-Gesetz (bzw. BKAG 1997), vom 1. August 1997 regelt in drei Abschnitten die Aufgaben des Bundeskriminalamtes.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Inhalt

  1. Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
  2. Befugnisse des Bundeskriminalamtes
  3. Gemeinsame Bestimmungen

[Bearbeiten] Fassungen

Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes stammt vom 20. März 1951. Es wurde mit Inkrafttreten 1997 umfänglich reformiert, insbesondere um den Vorgaben des BVerfG (Volkszählungsurteil) Rechnug zu tragen. Die letzte Reform wurde im Dezember 2008 vorgenommen und trat zum 1. Januar 2009 in Kraft. Dabei wurden dem Bundeskriminalamt - begrenzt auf die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus - weitere Befugnisse eingeräumt, die bislang nur den Landespolizeien zustanden. Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung haben die neuen §§ 20a bis 20x des Gesetzes[1] unter anderem folgende Befugnisse der Gefahrenabwehr neu geregelt:

Damit wurde das BKA im Bereich der Gefahrenabwehr im Hinblick auf den internationalen bei den Befugnissen der Polizeien der Bundesländer gleichgestellt. Einer vorherigen Änderung des Artikels 13 des Grundgesetzes bedarf es nach Ansicht des Bundesjustizministeriums nicht; Art. 13 Abs. 4 GG gestattet derartige Maßnahmen. Eine Online-Durchsuchung stellt im Übrigen nach der Entscheidung des Bn VerfG vom 27. Februar 2008 keinen Eingriff in Art. 13 GG dar. Allerdings stehen alle Befugnisse des BKA mit hoher Eingriffstiefe unter Richtervorbehalt.

Mit der Neufassung hat das BKA außerdem das Recht erhalten, präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht in eigener Regie durchzuführen. Im Rahmen der „Vorfeldermittlungen“ unterliegt das BKA nicht mehr der Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft. Spätestens bei Vorliegen eines strafprozessualen Anfangsverdachts muss aber die Bundesanwaltschaft informiert werden. Abhörmaßnahmen dürfen auch gegen Berufsgeheimnisträger (§ 53 StPO), mit Ausnahme der Verteidiger, Abgeordneten und Geistlichen einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft, durchgeführt werden (§ 20u BKAG).

Die Neufassung des BKA-Gesetzes (Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt) wurde vom Deutschen Bundestag am 12. November 2008 mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet.[2] Für das zustimmungspflichtige Gesetz fand sich jedoch im Bundesrat am 28. November keine Mehrheit. Nachdem das Gesetz den Vermittlungsausschuss nach einigen Änderungen passierte und der Bundesrat den geänderten Entwurf am 19. Dezember 2008 akzeptierte, ist das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Die Bundesanwaltschaft forderte im März 2009 die Strafprozessordnung für die Terrorismusbekämpfung in einem ersten Schritt dahingegend zu ändern, dass die Erkenntnisse, die im präventiven Bereich der Gefahrenabwehr über das BKA-Gesetz gewonnen werden, auch im Bereich der Strafverfolgung genutzt werden können.[3]

[Bearbeiten] Anhängige Verfassungsbeschwerde

Am 27. Januar 2009 hat die Bürgerrechtlerin und Journalistin Bettina Winsemann Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht.[4]. Winsemann hatte zuvor erfolgreich gegen die Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen geklagt.[5] An das Bundesverfassungsgericht wenden sich auch der freie Fernsehjournalist Christoph Maria Fröhder, ZEIT-Herausgeber Michael Naumann, Gerhart R. Baum, Innenminister a. D., Ulrich Schellenberg, der Vorsitzende des Landesverbandes Berlin des Deutschen Anwalt Vereins, Jürgen Hardt, Präsident der Landeskammer für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten Hessen, und Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages. Vertreten werden sie von den Rechtsanwälten Gerhart R. Baum, Burkhard Hirsch und Peter Schantz.[6]

[Bearbeiten] Diskussion der Neufassung von 2008

Die Neufassung des BKA-Gesetzes von 2008 war Gegenstand intensiver politischer Debatten. Aspekte, die kontrovers diskutiert wurden waren:

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25. Dezember 2008
  2. Ergebnis der namentlichen Abstimmung am 12. November 2008 (PDF)
  3. Hamburger Abendblatt: Generalbundesanwältin fordert mehr Befugnisse im Kampf gegen den Terror. 14. März 2009.
  4. Verfassungsbeschwerde gegen BKA- Gesetz, Pressemitteilung der Humanistischen Union, 27. Januar 2009
  5. Heise Newsticker: Neues „Computer-Grundrecht“ schützt auch Laptops und Daten im Arbeitsspeicher
  6. Deutscher Journalisten Verband: DJV stellt Beschwerde vor. 23. April 2009.
  7. Kai Biermann: Polizei im Anti-Terrorkampf, ZEIT online, 14. September 2007
  8. Kai Biermann: Freiheitskampf im Netz, ZEIT online, 17. April 2008
  9. Das BKA wird sich der Kontrolle entziehen (Zeitungsinterview ohne Quellenangabe als Word-Dokument) vom 14. Februar 2008
  10. Andreas Schwegel: Auf dem Weg zu einem "deutschen FBI"? Bundeskriminalamt (BKA) und föderale Sicherheitsarchitektur im Zeichen der Terrorismusbekämpfung, in: Robert Glawe (Hrsg.): Eine neue deutsche Sicherheitsarchitektur - Impulse für die nationale Strategiedebatte (Wissenschaft & Sicherheit Bd. 6), Berlin 2009, S. 307-319
  11. taz.de: Die letzten Kompromisse. 7. November 2008, abgerufen am 17. Dezember 2008.
  12. a b Anhörung im Innenausschuss des Bundestages
  13. Gemeinsame Stellungnahme vom DJV, vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien, vom Deutschen Presserat, von ver.di sowie von ARD und ZDF., Abgerufen am 13. September 2008
  14. Deutscher Bundestag, Innenausschuss: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen, Abgerufen am 8. September 2008
  15. tagesschau.de: Mehrheit der Experten ohne Bedenken Abgerufen am 15. September 2008
  16. IPI Concerned at Draft Legal Amendments that Threaten Protection of Sources in Germany, Abgerufen am 27. November 2008
  17. DFJV appelliert an Bundesrat: Keine Zustimmung zu BKA-Gesetz, Abgerufen am 27. November 2008
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